Kindeswohlgefährdung

Unter diesem Begriff wird alles zusammengefasst, was die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigt. z.B. Vernachlässigung oder körperliche Misshandlung.
In der Gruppenstunde oder im Zeltlager entsteht oft ein sehr gutes Vertrauensverhältnis, so dass Kinder den Mut aufbringen, zu erzählen, wenn es ihnen schlecht geht.

Sexuelle Gewalt

Diese Form des Missbrauchs ist auch eine Form der Kindeswohlgefährdung. Es ist ein sehr sensibles Thema und wenn sich ein Mädchen* anvertraut, ist es besonders wichtig, als Gesprächspartner*in weiterhin für es da zu sein. Kinder, die sexuelle Gewalt erleben mussten, brauchen professionelle Unterstützung und Therapie – dennoch ist es wichtig, dass das Mädchen* weiß, an wen es sich wenden kann und dass es in der PSG jemanden hat, dem es vertrauen kann.
Der PSG Bundesverband hat verschiedene Materialien zum Thema „aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ entwickelt, die in der PSG-Arbeit eingesetzt werden können.

Bundeskinderschutzgesetz, Bischöfliches Gesetz und erweiterte Führungszeugnisse

Wo das kommunale Jugendamt vor Ort eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit euch als freiem Träger der Jugendhilfe geschlossen hat, müssen künftig für entsprechende Tätigkeiten, insbesondere für Betreuerinnen beim Zeltlager und anderen Übernachtungsaktionen, erweiterte Führungszeugnisse (eFZ) eingesehen werden.
Auch der ehemalige Bischof Dr. Gebhard Fürst hat eine Präventionsordnung und ein entsprechendes Gesetz erlassen und somit sollte je nach Tätigkeit auch dann ein eFZ eingesehen werden, wenn noch keine Vereinbarung mit dem kommunalen Jugendamt abgeschlossen wurde. Außerdem sollen alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, eine Ehren-und Selbstauskunftserklärung (beim StaVo) abgeben. Die Ehrenerklärung entspricht dem Verhaltenskodex, den die Präventionsordnung vorschreibt.

Das PSG Bundesamt macht das Angebot, die Einsicht in die eFZ vorzunehmen und dann nur die entsprechende Rückmeldung zu geben, ob eine Leiterin eingesetzt werden darf oder nicht. So muss der StaVo vor Ort dieses heikle Dokument nicht selbst einsehen! Das ist ein sehr gutes Angebot und wir raten euch, dieses anzunehmen!
Wer zu der Personengruppe gehört, die ein eFZ vorlegen muss, wisst aber natürlich nur ihr vor Ort.
Deshalb gilt folgendes Vorgehen:
- Der StaVo meldet die Namen der Leiterinnen ans PSG Bundesamt, die ein eFZ vorlegen müssen.  Am besten ihr macht eine Liste mit Name, Vorname, Geburtsdatum und der Mitgliedsnummer, das erleichtert es dem Bundesamt. Wenn ihr nicht alle Daten habt, schickt das, was ihr wisst!
- jede Leiter*in aus der Liste erhält dann vom Bundesamt alle nötigen Unterlagen. D.h. das Anforderungsschreiben, mit dem das eFZ auf dem Rathaus beantragt werden kann und die Einverständniserklärung zur Einsicht durch das Bundesamt und die Informationsweitergabe an StaVo und Diözesanbüro.
- Das eFZ wird von der Leiterin selbst auf dem Rathaus beantragt und einige Zeit später vom Bundesamt für Justiz an die Leiterin nach Hause geschickt. Die Leiter*in schickt es dann zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung ans PSG Bundesamt nach Düsseldorf.
- Sobald das eFZ dort eingesehen wurde, erhält die Leiter*in vom Bundesamt eine Bestätigung, dass das eFZ eingesehen wurde und ob der Einsatz bei der PSG erfolgen darf.
- Dieses Schreiben wird dann dem StaVo vorgelegt. Das Diözesanbüro erhält mit einer Liste eine Übersicht, für wen das eFZ eingesehen wurde und ob ein Hinderungsgrund für die Tätigkeit bei der PSG vorliegt.
- vor Ort solltet ihr einen Ordner führen, in dem ihr die Anforderung von eFZ und die Rückmeldungen dokumentiert. Am besten ist es, wenn die Bestätigung der Bundesebene in diesem Ordner abgeheftet werden. Dort sollte auch dokumentiert sein, für welche Tätigkeiten ein eFZ vorzulegen ist und wer die entsprechende Entscheidung darüber wann getroffen hat. Auch die Vereinbarung mit dem kommunalen Jugendamt sollte dort aufbewahrt sein. Der Ordner muss aber geschützt vor der Einsicht unbefugter aufbewahrt werden.

Da die Regelungen aus der Präventionsordnung der Diözese und dem Bischöflichen Gesetz nahezu identisch sind, müsst ihr hier keine doppelten Unterlagen führen. Einziges Zusatzdokument ist hier die oben erwähnte Ehren- und Selbstauskunftserklärung, die ebenfalls in den Ordner abgeheftet werden sollte!

 

 

Gruppenleiterinnenschulung

In der Ausbildung aller PSG Leiter*innen gibt es die Einheit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Damit werden alle Leiter*innen für das Thema sensibilisiert und können mit auftauchenden Situationen besser umgehen. Die Schulung erfolgt nach den gemeinsam erarbeiteten Standards der BDKJ Mitgliedsverbände. Alle Leiter*innen unterzeichnen am Ende der Schulung die Ehrenerklärung des BDKJ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.